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LISA LEWIN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN :
 
Bei Annahme eines Auftrags gelten die AGB wie folgend aufgeführt.


1. Leistungsumfang:

FOTOGRAF und KUNDE treffen sich zum FOTOSHOOT zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort, der sieben Tage vor dem FOTOSHOOT bestätigt wird. Details zu Produkten, Inhalten und Gebühren finden Sie auf der Rechnung/Angebot.


2. Anzahlung und Zahlung:

Nachschriftlicher Bestätigung  reserviert der FOTOGRAF den vereinbarten Zeitpunkt und das Datum und macht keine anderen Reservierungen für diese Zeit. Der KUNDE leistet eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von 25% an den FOTOGRAFEN gemäß der Rechnung.


Nach Zahlungseingang reserviert der FOTOGRAF den vereinbarten Zeitpunkt und das Datum ausschließlich für Sie. Der volle Betrag zzgl. eventuell vereinbarter Reisekosten muss spätestens sieben Tage nach dem FOTOSHOOT bezahlt werden. Falls eine Zahlung nach Zahlungseingang nicht eingelöst wird, werden keine Fotos veröffentlicht, bis eine Ersatzzahlung erfolgt und die Mittel klar eingegangen sind.


3. Arbeitsergebnis:

Alle Fotos werden im digitalen Format aufgenommen. Digitale Fotos stehen spätestens vier Wochen nach dem Aufnahmedatum in einer privaten Online-Galerie zum Download zur Verfügung. Die Fotos werden als hochauflösende JPEG-Dateien in einer Online-Galerie (Picdrop) geliefert. RAW-Dateien werden nicht bereitgestellt. Die Online-Galerie bleibt 30 Tage ab Lieferdatum geöffnet. Anfragen nach zusätzlichen Fotos oder Änderungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Online-Galerie erfolgen. Beachten Sie, dass RAW-Dateien jederzeit nach Schließung der Online-Galerie gelöscht werden können. Der KUNDE kann Bilder aus der Online-Galerie nur für den persönlichen Gebrauch herunterladen. Heruntergeladene Bilder dürfen in keiner Form reproduziert werden, einschließlich der Teilnahme an Wettbewerben, der kommerziellen Nutzung (darf natürlich für die eigene Werbung benutzt werden) oder in irgendeiner anderen Form, außer wie in diesem Vertrag vorgesehen oder mit der ausdrücklichen schriftlichen Lizenz des FOTOGRAFEN. 


4. Verschiebung/Verzögerungen:

4.1 Im Falle einer Anfrage des Kunden zur Verschiebung der Sitzung aufgrund von Krankheit, Notfall, höherer Gewalt oder anderer nicht beeinflussbarer Ursachen wird die Anzahlung auf eine neu terminierte Sitzung angewendet, sofern mindestens sieben Tage vor dem geplanten FOTOSHOOT (oder bei einem Notfall in angemessener Zeit) benachrichtigt wird.

4.2 Anfragen zur Verschiebung aus anderen Gründen als in Klausel 4.1 sind in der Entscheidung des FOTOGRAFEN. Wenn durch den KUNDEN eine Verschiebung stattfinden soll, ist dies nur zulässig, soweit der FOTOGRAF diesbezüglich rechtzeitig informiert wird. In diesem Fall sind jedoch anfallende Reise- oder Studiokosten vom KUNDEN zu tragen.  Falls der KUNDE (auch den verschobenen) Termin gänzlich nicht mehr wahrnehmen möchte, obliegt es dem FOTOGRAFEN zu entscheiden, wie weiter zu verfahren ist.


5. Stornierung:

Wenn der Kunde diesen Vertrag kündigt und weniger als 24 Stunden vor dem geplanten FOTOSHOOT benachrichtigt oder pünktlich nicht erscheint, verfallen alle Zahlungen an den FOTOGRAFEN bedingungslos und werden dem FOTOGRAFEN bedingungslos überlassen. 


6. Haftungsausschluss:


...


7. Zeitplan und Ablauf:


Zeitplan und Ablauf werden schriftlich besprochen. Sollte eine Partei den Zeitplan nicht einhalten können ist es ihre Pflicht die anderen Parteien umgehend zu informieren.


8. Genehmigungen und Erlaubnisse:

Der KUNDE wird alle erforderlichen Genehmigungen für den FOTOGRAFEN einholen, um am FOTOSHOOT teilzunehmen. Der FOTOGRAF hat keine Pflicht, Genehmigungen für Empfangszentren, Kirchen, Gebäude, Grundstücke, Nationalparks oder andere Orte einzuholen. Der KUNDE verpflichtet sich, dem FOTOGRAFEN einen Betrag in Höhe der Geldstrafe zu zahlen, die dem FOTOGRAFEN auferlegt wird, falls der KUNDE versäumt, erforderliche Genehmigungen einzuholen. Der KUNDE verzichtet darauf, Ansprüche geltend zu machen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Versäumnis des KUNDEN ergeben, erforderliche Genehmigungen einzuholen.

 


9. Urheberrecht und Model Release:

 Der FOTOGRAF behält das Urheberrecht an allen erstellten Bildern und hat das ausschließliche Recht, Reproduktionen für Marketingmaterialien, Portfolios, Musterprodukte, redaktionelle Einreichungen und Verwendung oder Anzeige auf der Website und/oder im Studio des Fotografen zu erstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese. Der KUNDE entbindet den FOTOGRAFEN von allen Ansprüchen und Haftungen in Bezug auf die Fotografien und deren Verwendung durch den FOTOGRAFEN, die im Einklang mit dieser Vereinbarung steht.

 

Sollten die Bilder ein Kind oder Kinder enthalten, gibt der KUNDE als Elternteil oder gesetzlicher Vertreter des Kindes die Erlaubnis zur Verwendung und Veröffentlichung der Bilder durch den FOTOGRAFEN, einschließlich für die Reproduktionen gemäß Punkt 1.

 

Wenn der FOTOGRAF beabsichtigt, die Bilder für andere kommerzielle Zwecke zu verwenden, um die kommerziellen Interessen eines anderen Unternehmens als seines eigenen zu fördern, darf der FOTOGRAF dies nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Kunden tun. Es wird verstanden, dass jede Duplizierung oder Änderung der Originalbilder ohne schriftliche Genehmigung des Fotografen strengstens untersagt ist.



11. Lizenz für soziale Medien und persönliche Nutzung:


Social Media & Print Release:

Lizenz für soziale Medien und persönliche Nutzung.

Im Rahmen der Zahlung der gemäß dieser Vereinbarung fälligen Gelder gewährt der FOTOGRAF dem KUNDEN eine unbefristete nicht-exklusive Lizenz zum Drucken oder zur Reproduktion von Bildern, die aus der Fotogalerie heruntergeladen oder vom FOTOGRAFEN geliefert wurden, wie folgt:

 Der KUNDE darf die von FOTOGRAF gelieferten Web- oder hochauflösenden Fotos auf seinen persönlichen und geschäftlichen Social-Media-Konten teilen, vorausgesetzt, dass der KUNDE in den Beiträgen den FOTOGRAFEN kennzeichnet. Ausreichend bei Beiträgen in den sozialen Medien ist, wenn dies bei mindestens drei Beiträgen erfolgt, danach muss keine Kennzeichnung mehr erfolgen. Bei Printbeiträgen ist wiederum eine Kennzeichnung in jedem Beitrag zwingend erforderlich.

 

Diese Lizenz gestattet es dem KUNDEN nicht, qualitativ minderwertige Bilder zu screenshoten oder Fotos in irgendeiner Weise zu bearbeiten oder zu verändern oder andere Handlungen vorzunehmen, die die moralischen Rechte des FOTOGRAFEN verletzen würden.

 De KUNDE darf Web- oder hochauflösende Fotos, die vom FOTOGRAFEN geliefert oder aus der Fotogalerie heruntergeladen wurden, für den persönlichen Gebrauch drucken, und:

        a: darf die gedruckten Fotos nicht verkaufen, lizenzieren, unterlizenzieren, übertragen oder anderweitig verteilen;

        b: darf die gedruckten Fotos nur nach Absprache  für Werbe- oder kommerzielle Zwecke verwenden; und

        c: darf die Fotos nicht bei Wettbewerben einreichen oder zur Teilnahme anmelden.

 

12. Eigene Verbreitungsrechte des FOTOGRAFEN

Der FOTOGRAF darf jederzeit die selbst erstellten Bilder in jederlei Hinsicht verwenden, hierzu gehört insbesondere auch die Veröffentlichung. Selbiges gilt für sogenannte ‚Behind-the-Scenes‘-Inhalte; hierbei wird stets auf eine positive Ausstrahlung durch den FOTOGRAFEN geachtet. Die unter 12. genannten Rechte des FOTOGRAFEN können durch den KUNDEN jederzeit widerrufen werden.

 

 

Wiederrufsformular 

Bitte an Lisa@pictureyourown.de

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